Beleuchtungsstärke

Beleuchtungsstärke

Lichtmessungen am Arbeitsplatz.

Beleuchtungsstärke

Definition

Beleuchtungstests

Die Grundvoraussetzung für die Arbeitsumgebungsbedingungen ist die Gewährleistung einer angemessenen Beleuchtungsintensität. Die Beleuchtungsstärke in der Arbeitsumgebung (und nicht nur) ist definiert als der Durchschnittswert der Beleuchtungsstärke auf einem Abschnitt der zuvor definierten Arbeitsebene. Der Wert der durchschnittlichen Beleuchtungsstärke muss an die Art der Arbeit und die räumlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Die Arbeitsebene ist die reale oder imaginäre Ebene, auf der die Arbeit ausgeführt wird.
Normalerweise wird diese Ebene als ein Raum in einer Höhe von 0,85 m über dem Boden definiert.
Bei Erdarbeiten und Freiflächen wird die Arbeitsebene auf Bodenniveau festgelegt.

Wie wirkt sich Beleuchtung auf die menschliche Gesundheit aus?

Eine unzureichende Beleuchtung wirkt sich negativ auf das Sehzentrum des Menschen aus.

Ein zu niedriger Intensitätswert führt zu einer Amblyopie von Objekten und Mitarbeitern, was zu Arbeitsunfällen und einer erheblichen Verringerung der Effizienz führen kann.

Zu viel Licht kann Schwindel, Kopfschmerzen und Konzentrationsverlust verursachen. Es beeinflusst auch die Stimmung und stört den zirkadianen Zyklus.

die Ausrüstung

ENVILAB-EKO Messgeräte.

Unser Arbeitsumgebungslabor ENVILAB-EKO führt Beleuchtungsstärkemessungen mit dem Luxmeter L100 durch. Dank dieses Instruments sind wir in der Lage, die Beleuchtungsstärke im Bereich von 5 bis 10.000 Lux im direkten Messverfahren zu bestimmen. Die Messungen werden gemäß dem Referenzdokument PN-83/E-04040.03 durchgeführt

EV-PB-2, Ausgabe 1, 01.02.2017. Basierend auf den im Labor für Arbeitsumgebungen durchgeführten Messungen berechnet ENVILAB-EKO die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung und schätzt die erhaltenen Werte mit den Werten der geltenden Standards.

Standards

Normen und gesetzliche Bestimmungen, die die durchgeführten Prüfungen der Beleuchtungsstärke festlegen:

Die vom Labor ENVILAB-EKO durchgeführten Messungen der Beleuchtungsstärke in der Arbeitsumgebung werden auf der Grundlage der in § 26 Abs. 1 enthaltenen Richtlinien durchgeführt. 2 der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 26. September 1997 über allgemeine Bestimmungen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (konsolidierter Text: Gesetzblatt von 2003, Nr. 169, Pos. 1650, in der geänderten Fassung und mit Änderungen gegenüber 2011 Nr . 173, Pos. 1034)

Benötigen Sie dringend eine Messung?

Nutzen Sie unseren Notfall-Messdienst – holen Sie die Dokumentation so schnell wie möglich ab.

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