Beurteilung der körperlichen Arbeitsbelastung

Beurteilung der körperlichen Arbeitsbelastung

Professionelle Untersuchung der körperlichen Anstrengung der Mitarbeiter

Beurteilung der körperlichen Arbeitsbelastung

Definition

Beurteilung der körperlichen Arbeitsbelastung

Jede ausgeübte Tätigkeit ist mit einer biologischen Belastung des menschlichen Körpers verbunden. Die körperliche Arbeitsbelastung ist neben der geistigen Arbeitsbelastung einer der beiden Bestandteile, die die Gesamtarbeitsbelastung eines Arbeitnehmers ausmachen. Der Energieaufwand ist die Menge an Wärmeenergie, die der Körper bei der Ausführung einer Arbeitstätigkeit produziert. Sie ist eines der Grundelemente für die Schwere der körperlichen Arbeit am Arbeitsplatz.

Unter körperlicher Anstrengung versteht man die Arbeit der Skelettmuskulatur sowie die Gesamtheit der damit einhergehenden funktionellen Veränderungen im Körper. Bei jeder körperlichen Arbeit geht jedoch eine gewisse mentale Belastung einher, die mit der Beteiligung von Denkprozessen und dem zentralen Nervensystem verbunden ist.

Die physikalische Belastungsanalyse besteht in der Überprüfung des Ausmaßes der dynamischen und statischen Belastung. Dynamische Belastung geht mit motorischer Aktivität einher, statische Belastung mit langfristiger Muskelanspannung – z.B. bei dauerhafter, erzwungener Körperhaltung. Im Allgemeinen wird körperliche Belastung als Energieaufwand definiert, ausgedrückt in kcal oder kJ.

Wie wirkt sich körperliche Belastung auf die menschliche Gesundheit aus?

Körperliche Ermüdung ist mit einer Verringerung der Effizienz und Produktivität der Mitarbeiter verbunden. Darüber hinaus erhöht es das Risiko von Arbeitsunfällen.

Zu den Grundsymptomen der Müdigkeit gehören Erschöpfung des Körpers, Schwitzen, Verschlechterung der Hand-Auge-Koordination, Konzentrationsstörungen.

Extreme körperliche Ermüdung kann eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit und sogar das Leben eines Mitarbeiters darstellen.

Standards

Normen und gesetzliche Bestimmungen zur Messung der körperlichen Arbeitsbelastung:

Grundlage für die vom ENVILAB-EKO-Labor durchgeführten Schätzungen der körperlichen Arbeitsbelastung sind folgende gesetzliche Bestimmungen:

  • Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 14. März 2000 über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bei manuellen Transportarbeiten. Gesetzblatt 2000 Nr. 26, Pos 313; Gesetzblatt 2000 Nr. 82, Pos 930; Gesetzblatt 2009 Nr. 56, Pos 462.
  • Verordnung des Ministerrats vom 24. August 2004 über die Liste der für Jugendliche verbotenen Werke und die Bedingungen für ihre Beschäftigung in einigen dieser Werke. Gesetzblatt Nr. 200, Pos 2047; Gesetzblatt 2005 Nr. 136, Pos 1145; Gesetzblatt 2006 Nr. 107, Pos 724.
  • PN-EN 1005-5:2007 Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche Leistungsfähigkeit – Teil 5: Risikobewertung für sich stark wiederholende Tätigkeiten (ursprünglich). Stellt vor: EN 1005-5:2007.
  • PN-EN 1005-4+A1:2009 Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche Fähigkeiten – Teil 4: Beurteilung von Arbeitspositionen und Bewegungen in Bezug auf die Maschine (ursprünglich). Einführung: EN 1005-4:2005+A1:2008.
  • PN-EN 1005-3+A1:2009 Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche Fähigkeiten – Teil 3: Empfohlene Kraftgrenzen für den Betrieb von Maschinen (ursprünglich). Einführung: EN 1005-3:2002+A1:2008.
  • PN-EN 1005-2+A1:2010 Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche Fähigkeiten – Teil 2: Manuelle Handhabung von Maschinen und deren Teilen. Einführung: EN 1005 2:2003+A1:2008.
  • Verordnung des Ministerrates von 28. Mai 1996 über vorbeugende Mahlzeiten und Getränke.
  • Verordnung des Ministerrats vom 10. September 1996 über die Liste der Arbeiten, die besonders anstrengend oder gesundheitsschädlich für Frauen sind. ABl Nr. 114, Pos. 545, von 2002. Nr. 127, Pos. 1092.
  • Verordnung des Ministerrates von vom 24. August 2004 über die Liste der für Jugendliche verbotenen Berufe und die Bedingungen für ihre Beschäftigung in bestimmten Berufen.
  • Gesetz vom 19. Dezember 2008 über die Überbrückungsrente.

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