Definition
Schall- und Geräuschpegeltests
Als Schallpegel – auch Lärm genannt – werden im Allgemeinen unerwünschte und belastende Schwingungen des elastischen Mediums bezeichnet, die auf das menschliche Gehör einwirken. Gemäß der Verordnung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit ist Lärm ein solcher Schallpegel, der zu dauerhaften Schäden am Hörzentrum oder anderen Elementen der menschlichen Gesundheit führen kann. Zu hohe Schallpegel können zu Hörverlust und Arbeitsunfällen führen.
Lärm ist die Schwingung von Flüssigkeiten, Gasen oder Feststoffen, die eine Druckänderung verursacht (das Gleichgewicht des Mediums stört). Der Referenzdruck für die Schallpegelprüfung ist der Atmosphärendruck. Schwingungen werden durch die Struktur des Mediums übertragen und emittieren akustische Wellen.
Lärm wird nach der Schwingungsfrequenz des Mediums klassifiziert. Nach dieser Einteilung werden Ultraschallgeräusche und Infraschallgeräusche unterschieden. Niederfrequente Schwingungen desMediums werden als Infraschall (1-20 Hz) bezeichnet. Hochfrequente Schwingungen des Mediums sind Ultraschall (10.000 – 100.000 Hz).
Das menschliche Ohr kann Töne im Spektrum von 20 bis 20.000 Hz hören.
Wie wirkt sich Lärm in der Arbeitsumgebung auf die menschliche Gesundheit aus?
Überhöhte Schallpegel – sowohl Infraschall als auch Ultraschall – tragen zum Auftreten von Gefahren bei, die in zwei Kategorien unterteilt werden:
Bedrohungen für das Hörorgan
Eine irreversible Schädigung des Hörorgans tritt in der Regel bei Überschreitung eines Schallpegels von über 80 dB auf. Die grundlegende Abwehrreaktion besteht darin, die Hörschwelle anzuheben. Darüber hinaus kann impulsartiger Lärm im Pegel von 130 – 140 dB zur Bildung von Hohlräumen im Trommelfell beitragen.
Bedrohungen, die andere Zentren, Sinne und Organe im menschlichen Körper betreffen Zu den Gefahren, die sich aus zu hohen Schallpegeln ergeben, gehören:
- Ablenkung der Aufmerksamkeit und Konzentration
- Veränderung der Herzfrequenz und des Blutdrucks
- Störung der Arbeit der exokrinen Drüsen
- Einfluss auf die Peristaltik von Darm und Magen
- Schädigung des Zentralnervensystems
die Ausrüstung
ENVILAB-EKO Messgeräte.
Das Arbeitsumgebungslabor ENVILAB-EKO ist mit Messgeräten ausgestattet, mit denen eine umfassende Bewertung und Prüfung des Schallpegels durchgeführt werden kann. Wir verfügen über moderne und absolut professionelle Messgeräte, darunter ein integrierender Schallpegelmesser Typ SVAN 971 Nr. 74306, Hersteller SVANTEK, mit einem Vorverstärker Typ SV 18 Nr. 72395, Hersteller SVANTEK, mit einem Mikrofon Typ 7052E Nr. 70735, Hersteller ACO
Mit diesem Gerät messen wir:
- Die Höhe der Lärmbelastung bezogen auf die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden
- Maximaler Schallpegel A
- Spitzenschallpegel C
Messung des Lärms in Räumen in Wohngebäuden, Gemeinschaftsunterkünften oder für Personen vorgesehenen Räumen.
Lärmmessungen in Räumen von Wohngebäuden, Gemeinschaftsunterkünften oder Gebäuden, die für
Menschen bestimmt sind, werden gemäß der Norm PN/87/B-02156 durchgeführt. Die Norm wurde
aus der Sammlung polnischer Normen entfernt, wird jedoch in Anhang Nr. 1 der Verordnung des
Ministers für Infrastruktur vom 12. April 2002 über die technischen Bedingungen, die Gebäude und
deren Standort erfüllen müssen (d. h. Gesetzblatt), erwähnt 2019, Punkt 1065, in der geänderten
Fassung), was seine Verwendung erzwingt.
Für Lärmmessungen gilt die Norm:
- Eindringen in die Räume durch einzelne Gebäudeinstallationen, z. B. Lüftung, Aufzug
- von Geräten und Anlagen, die in Räumen betrieben werden, die nicht mit dem Betrieb des Gebäudes in Zusammenhang stehen
- von Geräten, die sich außerhalb des Gebäudes befinden.
Standards
Normen und gesetzliche Bestimmungen zur Lärmmessung am Arbeitsplatz:
- Verordnung des Ministers für Familie, Arbeit und Sozialpolitik vom 12. Juni 2018 über die maximal zulässigen Konzentrationen und Intensitäten gesundheitsschädlicher Faktoren im Arbeitsumfeld (polnisches Gesetzblatt von 2018, Pos. 1286, in der jeweils gültigen Fassung).
- Verordnung des Gesundheitsministers vom 2. Februar 2011 über Tests und Messungen gesundheitsschädlicher Faktoren in der Arbeitsumgebung (Gesetzblatt Nr. 33, Pos. 166, in der jeweils gültigen Fassung)
- Verordnung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 5. August 2005 über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bei Einwirkung von Lärm oder mechanischen Vibrationen (Gesetzblatt Nr. 157, Pos. 1318).
- Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 26. September 1997 über allgemeine Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz (Gesetzblatt von 2003, Nr. 169, Pos. 1650, in der geänderten Fassung, und von 2011, Nr. 173, Pos. 1034)